Viele deutsche Altersvorsorgeprodukte bieten Steuervorteile schon beim Aufbau des Vorsorgekapitals. Beiträge zur Rürup-Rente können beispielsweise bis zu festgesetzten Höchstbeträgen direkt als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden, was zu einer erheblichen Steuerersparnis während der Erwerbsphase führt. Auch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden meist steuer- und sozialversicherungsfrei vom Bruttolohn abgeführt. Diese steuerlichen Erleichterungen sollen Verbraucher motivieren, frühzeitig privat oder betrieblich vorzusorgen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Vorteile oftmals an bestimmte Bedingungen, etwa Mindesteinzahlungen oder Höchstfördergrenzen, geknüpft sind, deren Einhaltung regelmäßig geprüft werden sollte.